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Die Lärmreduzierung am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz.
Lärm am Arbeitsplatz beeinträchtigt das Wohlbefinden und führt zu Konzentrationsschwächen.
Lärm mindert die Arbeitsleistung und kann zu ernsthaften gesundheitlichen Erkrankungen führen.

Zu den wichtigsten Regelungen zur Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz zählen:

- Arbeitsstätten – Verordnung
- Unfallverhütungsvorschrift (UVV Lärm) - Verwaltungsvorschrift
- Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)- Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft gemäß VDI 2058, Blatt 1


Lärm macht krank

nicht nur am Arbeitsplatz!

In Gebieten großer Bevölkerungsdichte und Nachbarschaft zu Industrie – und Gewerbebetrieben ist es besonders wichtig, die zumutbaren Lärmbelastungen einzuhalten.

Die Beurteilung erfolgt gemäß TA Lärm. Die Lärmabstrahlung (Emission)
von Industriebauten, der Schutz gegen Schalleinwirkung (Immissionen)
auf die Nachbarschaft wird in der VDI – Richtlinie 2571 beschrieben.

Lärmschutz ist deshalb eine zwingende Notwendigkeit, in gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien verankert und nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.


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